Home › Forums › Albums & Mixtapes › Mitteilung möglicher Missstände – Welche Optionen gibt es? › Reply To: Mitteilung möglicher Missstände – Welche Optionen gibt es?
Hallo! Deine Frage erinnert mich an eine Situation in meinem letzten Job. Es gab Gerüchte über unethisches Verhalten, und ich war unsicher, ob und wie ich dies melden sollte. Da ich in Deutschland arbeite, kam zu meiner Rettung die EU-Whistleblower Richtlinie ins Spiel. Die Richtlinie verpflichtet Unternehmen zur Einführung eines Whistleblowing-Systems, um Informationen über mögliche Missstände zu erhalten. Interessanterweise gibt es klare Empfehlungen aus der Praxis, die Anonymität der Meldenden zu gewährleisten, selbst wenn es nicht ausdrücklich vorgeschrieben ist. Und wenn sich jemand entscheidet, seine Identität offenzulegen, muss die Bearbeitung vertraulich erfolgen.
Die gute Nachricht ist, dass in Deutschland im Mai 2023 das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verabschiedet wurde, welches die EU-Richtlinie umsetzt. Es gibt klare Anforderungen, wie die Unternehmen auf Hinweise reagieren müssen, z.B. den Eingang des Hinweises innerhalb von 7 Tagen zu bestätigen und den Hinweisgeber nach spätestens drei Monaten über die ergriffenen Maßnahmen zu informieren. Daher kannst du sicher sein, dass, wenn du einen Verstoß meldest, dein Unternehmen verpflichtet ist, entsprechend zu handeln und deine Identität zu schützen. Alles Gute bei deinem Vorhaben!